Planfeststellung für Umgehungsstraße rechtskräftig
Die Umgehungsstraße B68 für Badbergen hat eine weitere Hürde genommen:
Das Oberlandesgericht wies eine Klage gegen die Planung der Umgehungsstraße B68 für Badbergen zurück, eine Revision wurde nicht zugelassen, so berichtete am 21.1. das Bersenbrücker Kreisblatt. Dem Bau der Umgehungsstraße steht juristisch nichts mehr im Wege, nachdem die Frist für den Einspruch gegen die Nichtzulassung der Revision nunmehr abgelaufen ist.
Leider wurde durch die Klage erreicht, daß die für den Bau bereits vorgesehenen Finanzmittel für 2011 anderweitig verplant wurden. Damit hat der Eigennutz eines einzelnen Bürgers den Bewohnern des Dorfes mindestens ein weiteres Jahr unerträglicher Verkehrsbelastung eingebrockt. Es ist zu hoffen, daß die Bemühungen um die Finanzierung für 2012 erfolgreich sind.
Trotz dieses Rückschlages ist allen zu danken, die sich für die Realisierung der Umgehung B68 Badbergen in den letzten Jahren eingesetzt haben. Es hat sich gezeigt, daß das gemeinsame Bemühen aller Parteien und Vereinigungen Erfolge für Badbergen ermöglichen kann. Die Badberger Bürger in Vereinigungen und Parteien sollten daraus lernen und für die Zukunftsprojekte im Interesse unserer Gemeinde künftig vertrauensvoll zusammenarbeiten.